Corona-Ampel Orange: 2G-Pflicht in Innenbereichen
Der Landkreis hat bekannt gegeben, dass der Landkreis Rostock an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 3 (Orange) zugeordnet wurde und daher ab heute, 17.11.2021 gemäß § 1e der Corona-LVO MV für Innenbereiche in bestimmten Bereichen eine 2G-Pflicht gilt.
Das betrifft den Betrieb bzw. die Durchführung von:
1. für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen nach § 2 Absätze 5, 7 bis 16, 20, 23, 24, 26, 27, 29 und 30,
2. vereinsbasiertem Sport für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nach § 2 Absatz 21,
3. Gaststätten und privaten Zusammenkünften als geschlossene Gesellschaft in Gaststätten nach § 3 Absätzen 1 und 4,
4. Sportveranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 22, die Zuschauenden betreffend,
5. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen nach § 3 Absatz 1a und
6. Veranstaltungen nach § 8 Absätze 7a, 9 bis 9b
Die aktuellen Verordnungen und Dokumente entnehmen Sie bitte stets aktuell: https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Eine Übersicht von häufig gestellten Fragen finden Sie hier: https://www.mv-corona.de/corona-faq