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Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
[Nr.99042016006000 ]

Volltext

Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Fischereipachtvertrag

Voraussetzungen

keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachlich freigegeben am

18.02.2021