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Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
[Nr.99067004036000 ]

Volltext

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Gebühren

  • Gebühr: 30,00 Euro
    Ausfertigung von Zweitschriften der Jäger-, Falknerprüfungsurkunde oder Jagdscheine