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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen
[Nr.99089156261000 ]

Volltext

Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.

Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.

Für die Polizei ist es wichtig zu wissen:

  • WER sind Sie?
  • WAS haben Sie möglicherweise gefunden?
  • Vielleicht haben Sie mit Ihrem Handy ein Foto gemacht und können diese der Polizei schicken?
  • WANN haben Sie die Munition gefunden?
  • WO / WOBEI haben Sie das Kampfmittel entdeckt und WO können Sie sich mit der Polizei zu treffen, um den Gegenstand zu zeigen.

Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • kostenlos

Verfahrensablauf

Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?

Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.

Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?

Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.

Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Fund eines möglichen Kampfmittels nicht melden, so setzen Sie sich und anderen Personen einer hohen Gefahr aus. Möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar.

Rechtsbehelf

  • kein Rechtsbehelf möglich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.11.2023

Zuständige Stelle

Polizei und örtliche Ordnungsbehörde