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Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
[Nr.99108018137007 ]

Volltext

Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden

Fachlich freigegeben durch

EM-MV

Fachlich freigegeben am

12.03.2018