Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
[Nr.99062002006000 ]

Volltext

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Handlungsgrundlage(n)

kommunale Satzung

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • sonstige Unterlagen