Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verlust des Reisepasses anzeigen
[Nr.99085001014003 ]

Allgemeine Informationen

Ist der Reisepass abhandengekommen, also unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Passes anzuzeigen. Bei Diebstahl zeigen Sie den Verlust erst bei der Polizei an.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise, Führerschein, Geburts- oder Eheurkunde).

Fristen

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Zuständige Stelle

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

Ansprechpunkt

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine